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EU will Handy-Telefonate im Ausland verbilligen Es gibt eine gute Nachricht für alle, die häufiger im Ausland telefonieren: Die EU will Handy-Telefonate im Ausland (das so genannte Roaming) billiger machen. Eine entsprechende Verordnung soll bis Anfang August vorgeschlagen werden, kündigte der Sprecher der verantwortlichen Kommissarin Viviane Reding an. Reding hatte hierbei wiederholt auch die deutschen Marktführer T-Mobile und Vodafone wegen überhöhter Gebühren kritisiert. Im Dezember 2004 initiierte die Kommissarin eine Fragebogenaktion bei den Mobilfunkanbietern in der EU, um sich einen genaueren Überblick über die Entgelte zu verschaffen. Die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze im Urlaub oder bei der Geschäftsreise solle nicht teurer sein durch als die Nutzung eines anderen Netzes im Heimatland. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter der URL www.teltarif.de/s/s20385.html, wichtige Spartipps für die Nutzung des Handys im Ausland lesen Sie zudem unter www.teltarif.de/reise. 11.02.2006/Quelle: teltarif.de
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Urteil gegen o2: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen Das Landgericht München I hat in dieser Woche entschieden, dass Prepaid-Guthaben bei Handykarten nicht verfallen darf. Damit gab das Gericht einer Verbraucherzentrale Recht, die gegen o2 geklagt hatte. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers o2 seien nicht zulässig, befand die 12. Zivilkammer in einem Grundsatzurteil. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Würde es rechtskräftig werden, würde dies die Rechte von Millionen Handynutzern auch bei anderen Anbietern deutlich stärken. Weiterhin untersagte das Gericht eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt. Diese Regelung erschwere die Kündigung des Vertrages unnötig und unzulässig. Schließlich darf das Mobilfunkunternehmen auch die Klausel, nach der für eine Sperre ein Entgelt gemäß der jeweils aktüllen Preisliste erhoben wird, nicht mehr verwenden. Diese Regelung könne bei der kundenfeindlichsten Auslegung als pauschalierter Schadensersatzanspruch gewertet werden. Das sei nicht erlaubt. Solche Bestimmungen zum Verfall der im Voraus vom Kunden bezahlten Prepaid-Guthaben nach einer bestimmten Frist seien "absolut marktüblich", betonte eine o2-Sprecherin. o2 hatte in dem Verfahren betont, dass durch die Aufrechterhaltung von Verträgen inaktiver Kunden wegen der Verwaltung der Guthaben erhebliche Kosten entstünden. Die Guthaben müssten registriert und auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden, dieser Aufwand sei unzumutbar. Auch sei oft nicht klar, wer überhaupt Einzahler des Guthabens sei, da gerade Prepaid-Handys oftmals nicht vom Erwerber, sondern von Dritten genutzt würden. Alle Details zu dem Rechtsstreit zwischen Verbraucherzentrale und o2 und weshalb der Mobilfunker erwägt in Berufung zu gehen lesen Sie in den beiden Meldungen unter der URLs www.teltarif.de/s/s20391.html und www.teltarif.de/s/s20412.html. 11.02.2006/Quelle: teltarif.de
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VDSL: Telekom benennt die ersten Städte für das Hochgeschwindigkeitsnetz Die Deutsche Telekom will in 50 Städten ein neues Hochgeschwindigkeitsnetz mit Datenübertragungsraten von bis zu 50 MBit/s bauen. Das hat sie immer wieder erklärt, machte jedoch die Umsetzung des Vorhabens abhängig von einer Regulierungsfreiheit für das neue Netz. Bislang jedenfalls: Jetzt hat sie angekündigt, unabhängig von der unklaren Regulierungsfrage in Vorleistung zu gehen und das VDSL-Netz Mitte diesen Jahres in zehn Bundesstädten zu verlegen. Damit will der Bonner Konzern zeigen, welche Chancen und neue Produkte das neue Netz bieten kann. Um welche Städte und Dienste es sich handelt, lesen Sie in der Meldung unter www.teltarif.de/s/s20344.html. 11.02.2006/Quelle: teltarif.de
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E-Netze bald auch im 900-MHz-Bereich Nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur können die beiden E-Netz-Betreiber E-Plus und O2 in Zukunft auch das leistungsstärkere 900-MHz-Band benutzen. Ermöglicht wird dies durch freigewordene bisher militärisch genutzte Frequenzbereiche. Für die genutzten 900-MHz-Frequenzen müssen die Betreiber allerdings ein entsprechendes Kontingent an 1800-MHz-Frequenzen zurückgeben. Für diese soll dann ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden. Der Vorteil der langwelligeren 900-MHz-Frequenzen liegt in einer größeren Reichweite auf dem flachen Land und in einer besseren Durchdringung von massiver Bausubstanz; d. h. einer besseren Funkversorgung in Gebäuden. 11.02.2006
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Neue Chips: Zehnmal schneller als WLAN In den IBM-Forschungslabors wurde ein Chipsatz entwickelt, mit dem Daten zehn mal schneller als mit der bisherigen WLAN-Technologie gesendet und empfangen werden können. Während bisher in der Wireless-Technik in erster Linie nicht ganz unproblematische Materialien wie z. B. Galliumarsenid Verewndung fanden, basieren die neuen Chips auf Silizium-Germanium-Technologie. Gesendet wird im 60-GHz-Bereich, der die Übertragung größerer Informationsmengen erlaubt. Hierdurch wird der ständige Vorsprung der kabelgebundenen Übertragung deutlich verringert. In hohem Maße davon profiteren wird u. a. die Unterhaltungselektronik (Stichwort "vernetztes Wohnzimmer"). 11.02.2006
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T-NetBox auch für Handy-Anrufe Künftig können auch Mobilfunk-Anrufe kostenlos auf die T-NetBox umgeleitet werden. Die Abfrage der eingegangenen Nachrichten sowie die Benachrichtigung per SMS sind kostenlos. Der Dienst kann unter der kostenlosen Rufnummer 0800-33-02424 aktiviert werden. Nähere Informationen gibt es unter der ebenfalls kostenlosen Rufnummer 0800-33-04747. 22.12.2005
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Aus dem Zug ins Netz Zunächst auf der ICE-Strecke Köln-Dortmund, später im gesamten ICE-Netz will die Deutsche Bahn AG die Infrastruktur für schnelle Internetzugänge schaffen. Außerdem existieren bereits auf 20 Bahnhöfen Hotspots der Telekom-Tochter T-Mobile. Im Endausbau sollen die 90 größten deutschen Bahnhöfe den drahtlosen Internetzugang anbieten. 22.12.2005
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Spam: Hilfe von der RegTP Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat eine E-Mail-Adresse und eine Fax-Nummer für Beschwerden von Spam-Opfern, die per Telefon, Fax, SMS oder E-Mail belästigt werden, eingerichtet. Sie schreitet dann ein, wenn es sich um die gesicherte Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung von Rufnummern handelt. Die empfangenen Werbe-Faxe oder Werbe-E-Mails können zusammen mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts an die Fax-Nummer 0 63 21/9 34-1 11 oder an die Mailadresse rufnummernspam@regtp.de geschickt werden. Weitere Informationen unter www.regtp.de 24.03.2005
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